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Corona-Bußgelder in Bayern müssen zurückgezahlt werden

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Corona-Bußgelder in Bayern müssen zurückgezahlt werden

Allgemein·10. März 2023, 16:59 Uhr·2 Minuten

Der Corinna-Fasching ist in Bayern um eine Episode reicher, aber diesmal eine erfreuliche.

Bürger, die zwischen 1. und 19. April 2020 gegen die Corinna-Schikanen verstießen und mit Bußgeldern abgestraft wurden, können diese nun zurückfordern.

Es ist wohl einer der wenigen Lichtblicke, die es derzeit gibt. Und es ist auch ein Zeichen, dass die deutsche Justiz noch nicht gänzlich von der Politik korrumpiert wurde. Bereits im November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die von der bayerischen Staatsregierung beschlossene Ausgangsbeschränkung gekippt. Damals war Bayerns Ministerpräsident Markus Söder als wahrer Corona-Rambo vorgeprescht und kannte kein Pardon mehr. Mit der Corona-Verordnung vom 31. März 2020, die von 1. bis 19. April 2020 in Kraft war, trat eine Ausgangsbeschränkung, nach der niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen konnte.

22.076 Bußgeldbescheide in 19 Tagen

Und in dieser Zeit hagelte es massive Strafen. 150 Euro kostete das Lesen eines Buches auf einer Parkbank oder ein Picknick auf der grünen Wiese. Es gab auch keine Gnade. In diesen 19 Tagen wurden 22.076 Bußgeldbescheide ausgestellt, Söder spielte den wilden Mann und raubte den Bürgern die Freiheit. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte dann, mehr als eineinhalb Jahre später diese Verordnung. Das ganztägig geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen.

Rückzahlung der Bußgelder

Für genau diesen Zeitraum können nun die Bürger die verhängten und auch gezahlten Bußgelder zurückfordern. CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek kündigte dabei ein „einfaches Vorgehen“ an. Mittels eines formlosen Schreibens können Betroffene die Rückzahlung beantragen. Wurde das Bußgeld mittels eines Bescheids verhängt, sei die jeweilige Regierung für die Abwicklung zuständig. Das heißt, die Anträge können bei der Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden, die sie dann an die zuständige Regierung weiterreicht. Gab es eine gerichtliche Entscheidung in der Causa, sind die Anträge auf Rückforderung bei den zuständigen Gerichten einzubringen.

https://derstatus.at/…/schlappe-fur-soder-corona…

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