
Ursula von der Leyen muss dienstliche SMS-Kommunikation offenlegen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. Mai 2025. Das Gericht entschied, dass die Europäische Kommission den Zugang zu Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, während der Verhandlungen über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen zu Unrecht verweigert hat.
Die Kommission hatte zuvor behauptet, solche Nachrichten nicht zu besitzen oder sie seien nicht als offizielle Dokumente zu betrachten. Das Gericht kritisierte jedoch die fehlende Transparenz und die unzureichende Suche nach den Nachrichten. Es stellte klar, dass der Inhalt eines Dokuments entscheidend ist, nicht das Medium oder die Form.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Kommission eine Berufung in Erwägung zieht, signalisiert es, dass auch Textnachrichten, die dienstliche Inhalte betreffen, unter das EU-Transparenzrecht fallen können. Dies bedeutet, dass von der Leyen verpflichtet sein könnte, solche Nachrichten offenzulegen, sofern sie relevante dienstliche Informationen enthalten.
Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Transparenz innerhalb der EU-Institutionen und könnte dazu führen, dass künftig auch andere Formen der Kommunikation, wie SMS oder Instant Messages, stärker dokumentiert und zugänglich gemacht werden müssen.
EU-Gericht urteilt gegen von der Leyen wegen Pfizer-SMS.
Hier mit aktiven Links zum Nachlesen: Muss Ursula von der Leyen ihren privaten SMS-Verkehr offenlegen?
Ja, unter bestimmten Umständen muss Ursula von der Leyen dienstliche SMS-Kommunikation offenlegen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. Mai 2025. Das Gericht entschied, dass die Europäische Kommission den Zugang zu Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, während der Verhandlungen über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen zu Unrecht verweigert hat.
Die Kommission hatte zuvor behauptet, solche Nachrichten nicht zu besitzen oder sie seien nicht als offizielle Dokumente zu betrachten. Das Gericht kritisierte jedoch die fehlende Transparenz und stellte klar: Entscheidend ist der Inhalt eines Dokuments – nicht das Medium oder die Form.
➡️https://europeannewsroom.com/de/eu-gericht-ruegt-von-der-leyen-wegen-sms-verkehr-mit-pfizer-chef
➡️ The Guardian: EU court criticises missing Pfizer texts
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Kommission eine Berufung prüft, signalisiert es eine klare Linie in Richtung mehr Transparenz innerhalb der EU-Institutionen. Auch SMS und andere Kurznachrichten können also künftig unter das europäische Transparenzrecht fallen – sofern sie dienstliche Informationen enthalten.
➡️ Zusätzlicher Bericht bei Huffington Post Spanien
➡️ Artikel bei Financial Times (ggf. Paywall)

