Tenebrio molitor (Mehlwurm) von der EU als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Amtsblatt 2025/89 (Aktualisierung 11.02. fĂŒr DIE SCHWEIZ)

MehlwĂŒrmer im EU-Brot: Wie steht es in der Schweiz?

Ab dem 10. Februar 2025 wird der Einsatz von Mehlwurm-Pulver in alltĂ€glichen Lebensmitteln wie Brot und Pasta in der EU erlaubt. Doch die Schweiz ist mit der Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel bereits einen Schritt weiter. Dieser Artikel beleuchtet die HintergrĂŒnde und mögliche Auswirkungen

Veröffentlicht am 10. Februar 2025 von DF. Lesedauer: 3 Minuten. PDF herunterladen


Die EuropĂ€ische Union hat am 20. Januar 2025 die Zulassung von Mehlwurm-Pulver fĂŒr den Einsatz in Lebensmitteln erlaubt (wir berichteten).

WĂ€hrend in der EU die Zulassung der Mehlwurm-Larven fĂŒr Lebensmittelprodukte nach jahrelanger PrĂŒfung und einem Antrag des französischen Unternehmens Nutri’Earth im Jahr 2019 nun RealitĂ€t wird, dĂŒrfen in der Schweiz schon seit 2017 verschiedene Insektenarten wie MehlwĂŒrmer im Larvenstadium, Grillen und europĂ€ische Wanderheuschrecken zum menschlichen Verzehr angeboten werden. Der Blick berichtete zum Beispiel diese Woche. Auch hier ist die klare Deklarationspflicht eine Voraussetzung, und die Konsumenten mĂŒssen informiert werden, wenn Insektenprodukte Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Im Vergleich zur EU war die Schweiz also deutlich schneller, was die Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel betrifft. Die Entscheidung der EU und der Schweiz erfolgte ohne große öffentliche Diskussion im Hauruck-Verfahren. Dabei ist in der traditionellen europĂ€ischen ErnĂ€hrung der Verzehr von Insekten und Ungeziefer wenig verbreitet und hĂ€ufig mit Ekel verbunden, wĂ€hrend andere GliederfĂŒĂŸler wie Hummer oder Garnelen als Delikatessen gelten. Es gibt jedoch einige regionale Traditionen, wie den KĂ€se Casu Marzu auf Sardinien und in Teilen Frankreichs, der Fliegenlarven enthĂ€lt, oder die MaikĂ€fersuppe in Deutschland und Frankreich bis Mitte des 20. Jahrhunderts.

Trotzdem zeigen Umfragen, dass die Mehrheit der Bevölkerung dem Insektenverzehr ablehnend gegenĂŒbersteht. In Italien sorgte ein Video der Barilla-Stiftung, das Pasta mit Insekten verband, fĂŒr einen medialen Aufschrei und eine offizielle Stellungnahme der Regierung. Das westliche Nahrungstabu gegenĂŒber Insekten erklĂ€rt sich durch kulturelle Assoziationen von Ekel und Schmutz, aber es gibt noch einen weiteren Grund: Der Verzehr von Insekten kann bei Allergikern Reaktionen auslösen. Außerdem warnen Tierschutzorganisationen vor Fungiziden und Antibiotika, die bei der Massentierhaltung eingesetzt werden. Auch Schwermetalle können in den verarbeiteten Ungeziefer-Produkten enthalten sein.

Weiterlesen im Originalbeitrag: https://transition-news.org/mehlwurmer-im-eu-brot-wie-steht-es-in-der-schweiz


Beitrag vom 10. Febraur 2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/89 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2025
zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2017/2470
(Text von Bedeutung fĂŒr den EWR)


DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

GestĂŒtzt auf den Vertrag ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union,
gestĂŒtzt auf die Verordnung (EU) 2015/2283 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 ĂŒber neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1, in ErwĂ€gung nachstehender GrĂŒnde:

  1. GemĂ€ĂŸ der Verordnung (EU) 2015/2283 dĂŒrfen in der Union nur zugelassene und in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommene neuartige Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
  2. Nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 wurde mit der DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission (2) eine Unionsliste der neuartigen Lebensmittel erstellt.
  3. Am 30. Juli 2019 stellte das Unternehmen Nutri’Earth einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel in der Union.
  4. Die Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete das Lebensmittel und kam am 28. MĂ€rz 2023 zu dem Schluss, dass das Produkt unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist.
  5. Die Behörde empfahl jedoch, die AllergenitÀt weiter zu erforschen, da das Lebensmittel allergische Reaktionen hervorrufen kann, insbesondere bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben.
  6. Die Bezeichnung des Lebensmittels muss daher die Verbraucher darauf hinweisen, dass das Produkt durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D enthÀlt und allergische Reaktionen auslösen kann.

Artikel 1

UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor darf in der Union in Verkehr gebracht werden. Es wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen.

Artikel 2

Bis zum 10. Februar 2030 darf ausschließlich das Unternehmen Nutri’Earth das Produkt in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, spĂ€tere Antragsteller erhalten eine Genehmigung ohne Nutzung der geschĂŒtzten Daten oder mit Zustimmung von Nutri’Earth.

Artikel 3

Die wissenschaftlichen Studien und Daten des Antragstellers, die fĂŒr die Genehmigung verwendet wurden, dĂŒrfen fĂŒr fĂŒnf Jahre nicht ohne dessen Zustimmung genutzt werden.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EuropÀischen Union in Kraft und ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich.


BrĂŒssel, den 20. Januar 2025
FĂŒr die Kommission
Die PrÀsidentin
Ursula VON DER LEYEN


Anhang: Aufnahme in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel

**Zugelassenes neuartiges Lebensmittel: UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von **Tenebrio molitor

LebensmittelkategorieHöchstgehalt (g/100 g)Höchstgehalt an Vitamin D3 (”g/100 g)
Brot und Brötchen4,0≀ 3,2
Kuchen4,0≀ 3,2
Teigwaren3,5≀ 2,8
Kartoffelprodukte3,0≀ 2,4
KĂ€se und KĂ€seprodukte1,0≀ 0,8
Obst- und GemĂŒsekompotte3,5≀ 2,8

ZusÀtzliche Kennzeichnungsvorschriften

  1. Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels lautet „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“.
  2. Die Kennzeichnung muss den Hinweis enthalten, dass Verbraucher mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen entwickeln können.
  3. Falls das Lebensmittel signifikante Mengen an Vitamin D enthĂ€lt, muss es mit dem Hinweis „enthĂ€lt durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ versehen und der Vitamin-D-Gehalt angegeben werden.

Quelle: Amtsblatt der EuropÀischen Union, 21. Januar 2025

Persönliche Anmerkung zum Beitrag: Möchte lieber nicht (mehr) wissen, was in den anderen/vorangegangenen 88 Genehmigungen noch so verabschiedet wurde.

Hier kannst du dir den Insektenscanner auf dein Mobiltelefon laden: https://duckduckgo.com/?hps=1&q=insekten+scanner+lebensmittel+kostenlos&ia=web

PS: In vielen Kulturen ist der Verzehr von Insekten ganz normal, wĂ€hrend er in Europa erst langsam ankommt. Insekten sind eine nachhaltige Proteinquelle, brauchen weniger Ressourcen als herkömmliche Nutztierhaltung und haben eine hohe NĂ€hrstoffdichte. Andererseits gibt es noch offene Fragen zur Akzeptanz, möglichen Allergien und zur Regulierung und ZUR Akzeptanz ebendieser Tierchen …

nach dem Motto: „Jedem Tierchen sein PlĂ€sierchen“

https://www.openthesaurus.de/synonyme/Jedem%20Tierchen%20sein%20Pl%C3%A4sierchen.

https://de.wiktionary.org/wiki/jedem_Tierchen_sein_Pl%C3%A4sierchen 😃