(Aktualisierung) Innenministerium hat Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags stattgegeben

Aktualisierung: Eigentlich beginnen am 11.10.2021 die hĂ€rteren Massnahmen und warum kosten Tests ab 11.10.2021 hohe GebĂŒhren.

Herr Markus Söder saß heute (17.08.) in der MinisterprĂ€sidentenkonferenz und da wurde dies so beschlossen … und wenn man/frau nun 1 + 1 zusammenzĂ€hlt, dann DARF der BÜRGER DIESES FREI.STAATES erst einmal 20 bis 30 Euro „Eintrittsgeld“ bezahlen, um seine verfassungsmĂ€ĂŸigen Rechte einzufordern / um also in den RathĂ€usern fĂŒr das Volksbegehren zu unterschreiben …

Ob Herr Söder das bedacht haben mag … wer weiß, auf alle FĂ€lle kommt in 2 Wochen bei 1 Million geforderten Unterschriften jede Menge ins StaatssĂ€ckerl 💛 Hab noch keine Informationan auf der Seite des Stmi (Staatsministeriums) gefunden:

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/massnahmen/index.php

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/index.php


Volksbegehren und Volksentscheide

Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewĂ€hlte Parlament ausgeĂŒbt (sogenannte parlamentarisch-reprĂ€sentative Demokratie). ErgĂ€nzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tĂ€tig werden.

Vom Volksbegehren zum Volksentscheid: Volksbegehren 1/10 der Stimmberechtigten > Staatsregierung > Landtag. Bei Ablehnung: Volsentscheid, ggf. Gesetz; bei Zustimmung Gesetz oder Volksentscheid bei VerfassungsÀnderung, am Ende Gesetz.
© Bayerisches Innenministerium

Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und – falls dieser sie nicht annimmt – ĂŒber sie ein Volksentscheid herbeigefĂŒhrt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Schließlich kann auf Antrag einer Million stimmberechtigter StaatsbĂŒrger die Abberufung des Landtags durch Volksentscheid begehrt werden.

In Bayern wurden seit 1946 21 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgefĂŒhrt; elf Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch VerfassungsĂ€nderungen.

Innenministerium hat Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags stattgegeben

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, fĂŒr Sport und Integration hat die PrĂŒfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.

[https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php]