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© Transkript / Zusammenfassung / Ăbersetzung Roswitha
Es ist ein spektakulĂ€rer Vorgang, der aufzeigt, zu welchen Mitteln sogenannte NGOs bereit sind, um die migrationspolitische Wende in Deutschland zu verhindern. Der eigentliche SouverĂ€n â das Volk â soll nicht lĂ€nger darĂŒber entscheiden dĂŒrfen, was an der Grenze geschieht. Genau darum geht es im Fall dreier Somalier, deren ZurĂŒckweisung nun durch ein Gerichtsurteil gestoppt wurde. Es geht um gefĂ€lschte Papiere â und um Migration, die zur politischen Waffe gemacht wird.
Doch zunĂ€chst ein Ăberblick ĂŒber die weiteren Themen: Ein umfassender ukrainischer Angriff auf russische Langstreckenbomber hat nicht nur militĂ€rische, sondern auch strategische Folgen. Und: Neue, beeindruckende Zahlen aus Argentinien zeigen die wirtschaftliche Entwicklung unter PrĂ€sident Milei â ein Projekt, das viele in Deutschland lieber ignorieren.
ZurĂŒck zum Fall an der Grenze: Drei Migranten aus Somalia versuchten am 2. Mai, illegal die Grenze nach Deutschland zu ĂŒberqueren â ohne einen Asylantrag zu stellen. Sie wurden zurĂŒckgewiesen. Dasselbe geschah am 3. Mai â erneut ohne Asylgesuch, erneut zurĂŒckgewiesen. Beide Male galten sie laut Behörden als volljĂ€hrig. Beim dritten Versuch, am 9. Mai, wurde plötzlich ein Asylantrag gestellt â und eine der Personen sei, so die Angaben, nun minderjĂ€hrig. Diese plötzliche VerĂ€nderung des Alters wirkt verstĂ€ndlicherweise fragwĂŒrdig.
Die Bundespolizei verweigerte daraufhin die Einreise â nachvollziehbar, wie viele meinen. Doch dann legten die Migranten eine Geburtsurkunde vor. Die Polizei zweifelte deren Echtheit an: Es handele sich lediglich um eine Fotokopie, die von offiziellen Dokumenten abweiche. Der Verdacht lag nahe, dass ein Dokument aus nichtamtlicher Quelle genutzt wurde â womöglich ein gefĂ€lschtes Papier, um eine Einreise zu erzwingen.
Noch brisanter ist, wer die Migranten dabei unterstĂŒtzte: Eine Recherche zeigt, dass eine polnische NGO nach den ersten beiden gescheiterten Einreiseversuchen aktiv wurde. Sie brachte die Migranten in einem Hotel nahe der Grenze unter. Beim dritten Versuch wurden sie dann von einer AnwĂ€ltin im Namen von âPro Asylâ vertreten, die das Asylverfahren einleitete. Es handelt sich offenbar um eine gezielt herbeigefĂŒhrte rechtliche Situation â nicht mit dem Ziel, Einzelschicksale zu schĂŒtzen, sondern um die rechtliche Grundlage der ZurĂŒckweisungen insgesamt zu untergraben.
Der Sprecher von Pro Asyl, Tarik Alars â frĂŒher selbst GrĂŒnen-Politiker, der die Partei verlieĂ, weil sie ihm in der Migrationspolitik nicht weit genug nach links ging â Ă€uĂerte sich dazu offen: Man sehe das Einreiseverbot von Innenminister Dobrindt als juristisch angreifbar und freue sich, wenn deutsche Gerichte es kippen wĂŒrden. In einem Fall hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Klage stattgegeben â maĂgeblich war dabei ein Richter, der sich öffentlich als GrĂŒnen-WĂ€hler bekennt und die Migrationspolitik von CDU-Politikern wie Merz mehrfach kritisierte.
Die BegrĂŒndung des Urteils stĂŒtzt sich auf Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EU. Dieser erlaubt ZurĂŒckweisungen an der Grenze zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Das Berliner Gericht bezweifelte allerdings, dass die Behörden eine solche GefĂ€hrdung konkret genug darlegen konnten. Die Norm sei auĂerdem eng auszulegen. Das ist bemerkenswert, da gerade in der politischen Debatte â besonders vor der Bundestagswahl â die Frage im Zentrum stand, ob und wie irregulĂ€re Migration die innere Sicherheit beeintrĂ€chtigt.
Zudem geht es in diesem Fall nicht um EU-BĂŒrger, sondern um Menschen aus Somalia, mit unklarer IdentitĂ€t, die ĂŒber Belarus in die EU eingeschleust wurden. Schon lange ist bekannt, dass das Regime in Minsk Migranten gezielt einfliegen lĂ€sst, um sie nach Europa weiterzuschicken â ein perfides Mittel, um politischen Druck auf die EU auszuĂŒben. Auch die EuropĂ€ische Kommission und selbst Vertreter der GrĂŒnen bestĂ€tigen diesen Zusammenhang.
Hinter dem Ganzen steht letztlich eine politische Idee: Dass eine migrationspolitische Wende gar nicht möglich sein soll. Politisch gefĂ€rbte Gerichte und NGOs versuchen, das Thema Migration dem demokratischen Entscheidungsprozess zu entziehen. Dabei hatte der Bundestag mit breiter Mehrheit den FĂŒnf-Punkte-Plan von Friedrich Merz beschlossen â eine verfassungskonforme Agenda. Einzelne Gerichtsurteile oder europarechtliche LĂŒcken sind kein Argument gegen das Anliegen selbst. Gesetze kann man Ă€ndern â das ist Aufgabe der Politik, nicht der Justiz.
Es stellt sich also eine grundlegende Frage: Kann der Wille des Volkes in der Migrationsfrage â ein mehrheitlich klar formulierter Wunsch nach einer restriktiveren Politik â von NGOs, Richtern und Verwaltungsapparaten dauerhaft blockiert werden?
Im zweiten Thema dieser Woche geht es um einen bemerkenswerten ukrainischen Angriff auf russische LuftwaffenstĂŒtzpunkte. Mit simplen Drohnen, teilweise im Wert von wenigen hundert Euro, die aus Lastwagen gestartet wurden, wurden bedeutende Teile der russischen Langstreckenbomberflotte zerstört â eine Flotte, die zum Teil nicht mehr ersetzbar ist. Die Aktion wurde offenbar vollstĂ€ndig von der Ukraine selbst geplant und durchgefĂŒhrt â ohne direkte Hilfe der USA.
Die Reaktion Russlands bleibt bislang aus. Selbst regierungstreue russische MilitĂ€rblogger kritisieren das Verteidigungsministerium scharf und sprechen von einem Desaster. Manche nennen es bereits âRusslands Pearl Harborâ. Was das fĂŒr den Krieg bedeutet, bleibt offen â sicher ist nur: Kleine, einfache Drohnen haben sich als zentrale Waffe dieses Krieges erwiesen, auf die der Westen bisher nicht vorbereitet war.
Das dritte Thema fĂŒhrt uns nach Argentinien, wo PrĂ€sident Javier Milei mit seinem radikal marktwirtschaftlichen Kurs fĂŒr Aufsehen sorgt. Neueste Zahlen von UNICEF belegen, dass durch seine Politik rund 1,7 Millionen Kinder aus der Armut geholt wurden. Die Wirtschaft wĂ€chst deutlich, die Inflation ist massiv gesunken, Lebensmittelpreise fallen. Noch vor einem Jahr stand das Land am Rand des wirtschaftlichen Kollapses.
Im Oktober stehen Zwischenwahlen an â fĂŒr Milei geht es um die politische Durchsetzung seiner Agenda. Trotz fehlender Mehrheit im Parlament sind seine Zustimmungswerte stabil. Argentinien könnte mit diesem Kurs zu einem Beispiel fĂŒr die ganze westliche Welt werden â wie mit konsequenter, marktliberaler Politik soziale und wirtschaftliche Verbesserungen erzielt werden können.
Doch wĂ€hrend Argentinien zu einem âLeuchtturmâ werden könnte, schauen viele in Deutschland weg. Vor allem linke KrĂ€fte wollen offenbar nicht sehen, was passiert, wenn ideologische Versprechen durch praktische Ergebnisse widerlegt werden. Die Angst, dass Mileis Politik die Grundannahmen der linken Ideologie widerlegt, scheint groĂ.
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Ein NGO ist die AbkĂŒrzung fĂŒr den englischen Begriff „Non-Governmental Organization“, auf Deutsch: Nichtregierungsorganisation. Ein NGO ist eine unabhĂ€ngige, nichtstaatliche Organisation, die meist gemeinnĂŒtzige Ziele verfolgt â zum Beispiel im Bereich: Beispiele fĂŒr bekannte NGOs:
- Greenpeace (Umweltschutz)
- Amnesty International (Menschenrechte)
- Ărzte ohne Grenzen (medizinische Nothilfe)
- World Wildlife Fund (WWF) (Artenschutz)
đ©ș Beispiel: Das Rote Kreuz
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine besondere Form einer NGO. Es wurde auf Grundlage der Genfer Konventionen gegrĂŒndet und hat einen völkerrechtlichen Sonderstatus. Es ist neutral, unparteiisch und genieĂt in Kriegs- und Krisengebieten besonderen Schutz.
Es ist also eine NGO, aber mit einzigartiger völkerrechtlicher Anerkennung.
đ§ Beispiel: UNICEF
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Es wurde von der UN gegrĂŒndet, arbeitet aber wie eine NGO:
- Es ist nicht direkt Teil einer Regierung.
- Es ist auf Spenden und freiwillige BeitrÀge angewiesen.
- Es fĂŒhrt eigenstĂ€ndige Projekte weltweit durch.
- Es kooperiert mit Regierungen, bleibt aber unabhĂ€ngig in seiner AusfĂŒhrung.
UNICEF ist eine âzwischenstaatlich verankerte NGOâ â oft als sogenannte âquasi-NGOâ bezeichnet, da es zwar zur UN gehört, aber operativ wie eine NGO handelt.