Fussball I Sommerpause I EU winkt die Chatkontrolle – und einiges andere – durch. Martin Sonnenborn

Die Chatkontrolle kommt. Kein guter Tag für Freiheit & Bürgerrechte … Falls sich jemand fragt, wie Parlamentspräsidentin Metsola auf die fixe Idee gekommen sein könnte, die Chatkontrolle für heute, 12 Uhr, (rechtswidrig) noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen – hier ein paar Schnappschüsse von ihrer Kalifornienreise Ende Mai… Smiley!

Im Bild: US-Tech-Bros Zuckerberg, Tüp von Google, Tim Cook, Roberta Metaxa

Martin Sonneborn: https://www.facebook.com/MartinSonnebornEU

Die erste (illegale) Abstimmung zur Chatkontrolle ist durchgegangen – Donnerstag fällt im Plenum die endgültige Entscheidung, ob zukünftig ALLES, was Sie im Netz schreiben, gescannt wird…

Martin Sonneborn überlässt Europa nicht den LEYEN und setzt(e) sich für uns ein: https://www.facebook.com/reel/27943698071888437

Ich habe heute versucht, im Alleingang die Chatkontrolle zu stoppen.

Am Wochenende mussten Sibylle Berg und ich Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich mitteilen, dass das Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren leider gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments verstößt. Während Metsola der interessierten Presse daraufhin (fälschlicherweise) mitteilte, dass das schon alles seine Richtigkeit habe, warten wir immer noch auf ihre Antwort.

Deshalb wollte ich es ihr heute bei der Eröffnungssitzung in Straßburg noch einmal erklären. Und musste erstaunt feststellen, dass die Präsidentin doch Regeln kennt: Exakt nach 60 Sekunden hat sie mir das Mikrophon abgestellt. (regelkonform, wird aber selten gemacht)

Parlamentspräsidentin: https://www.facebook.com/reel/1751145626042972

Dabei hätte ich noch einiges zu sagen gehabt: „Frau Präsidentin, Sie wachen nach Artikel 22 über dieses Regelwerk (mit der ausgedruckten Geschäftsordnung wedelnd) – erklären Sie den Eilantrag für unzulässig. Wir sind hier schließlich nicht auf Malta! Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung überreiche ich Ihnen gerne persönlich. In der MEP-Bar.“

Wie es nun weitergeht? Morgen wird über das Eilverfahren abgestimmt, obwohl diese Abstimmung gar nicht stattfinden dürfte. Wenn der Antrag erfolgreich ist, kommt die Chatkontrolle Donnerstagmittag zur Abstimmung ins Plenum. Um sie noch zu stoppen, müssten 361 Abgeordnete – eine qualifizierte Mehrheit – DAGEGEN stimmen.

Die schlechte Nachricht: Donnerstag ist der letzte Tag vor der Sommerpause und viele MEPs dürften bereits auf dem Weg in den Urlaub sein. Ein Schelm, wer Böses denkt bei dieser Terminierung… Smiley!

Wenn die Chatkontrolle durchgeht, dürfen die Plattformen (also die US-Tech-Bros) wieder & weiterhin fröhlich & ganz legal Ihre Nachrichten scannen. Schreiben Sie also gefälligst etwas unterhaltsamer in den kommenden Wochen… ZwinkerSmiley!


Siehe auch die Kommentarleiste: Alex MacLeod

Verstehe ich das schon richtig: die CDU/CSU die gerade in Deutschland faktisch das Informationsfreiheitsgesetz so beschneiden, dass es nicht mehr vorhanden ist, prügelt gleichzeitig die Chatkontrolle im EU-Parlament durch???? Und um das ganze auf die Spitze zu treiben: mit Frau von der äh Leyen an der Spitze, die aber nicht wollte dass ihre Chats gelesen werden??? Ich mag nimmer …


Marc Friedrich: https://www.facebook.com/profile.php?id=61564213685841

Kurzfilm: https://www.facebook.com/reel/1050157557573262


Siehe auch:

Richtigstellung/Einordnung zum kursierenden Bild über Meta und die angebliche 1,4 Billionen Dollar Strafe

Derzeit wird ein Bild verbreitet, auf dem behauptet wird, Meta stehe vor Strafzahlungen in Höhe von 1,4 Billionen US Dollar im Zusammenhang mit einer Klage zur psychischen Gesundheit von Jugendlichen.

Was ist daran richtig?

Es läuft tatsächlich ein Gerichtsverfahren gegen Meta. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Kläger aus vier US Bundesstaaten (Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey) eine Berechnung vorgelegt, nach der sich mögliche Strafzahlungen auf bis zu 1,4 Billionen US Dollar summieren könnten.

Meta weist diese Forderung zurück, bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet die Berechnung als überzogen.

Wichtig ist jedoch:

Es handelt sich nicht um eine bereits verhängte Strafe oder ein rechtskräftiges Urteil. Die genannte Summe stellt die maximale Forderung der Kläger dar. Ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt und ob Strafzahlungen verhängt werden, entscheidet erst das Gericht.