Laufpass: Die Drosten-PCR-Pandemie

Siehe hierzu auch: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238473015/Corona-Sollte-Lauterbach-Unwahrheit-gesagt-haben-waere-das-ernster-Vorgang.html

Damit sich die Angst vor einer vermeintlichen Seuche verbreiten ließ, brauchte man (falsch)positive Testergebnisse. Nur mit ihnen ließ sich ein pandemisches Szenario inszenieren, das es der WHO ermöglichte, die Pandemie auszurufen. Diese lieferte Christian Drosten mit seinem passend geschnitzten RT-qPCR-Testkit. Allein die Aufdeckung dieses größten Fakes des Jahrhunderts entlarvt die Täter und ihr weltweites Netzwerk. Im Hearing der Grand Jury um die Anwälte Viviane Fischer und Reiner Fuellmich analysiert eine internationale Expertengruppe die vorsätzliche und gezielte Täuschung der Welt mit einem untauglichen Test.

von Wolfgang Jeschke

BERLIN, GERMANY August 29, 2020. Demo in Berlin with the police at the Victory Column against the Corona Covid-19 regulations and for human rights.

Die Details der Analyse finden sich in diesem Video:
https://odysee.com/@Quasar:3/Ulrike-Ka%CC%88mmerer-Testimony-for-the-Grand-Jury:1?r=3XuBUbQcvLkuM8Nu9eiYLHEx47csCRi2

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Die Etablierung des Drosten-PCR-Tests als „Infektionsbeweis“ schuf die Grundlage der Plandemie zur Vorbereitung der „Neuen Weltordnung“.

Dass der PCR-Test dafür nicht geeignet war, wussten die Täter von Anfang an. Wir schrieben in Dezember 2020*:

Was aber ein PCR-Test NICHT kann, ist in der Wissenschaft unstrittig. Und zwar schon seit Jahren. Die für die Beurteilung der Corona-Pandemie wichtigsten Feststellungen zu den Grenzen des PCR-Tests lauten:

1. ein positiver PCR-Test kann nicht nachweisen, ob in einer Probe lebendiges, vermehrungsfähiges Virusmaterial vorliegt

2. ein positiver PCR-Test kann nicht den Nachweis erbringen, ob ein Mensch krank war, krank ist oder krank werden wird

3. ein positiver PCR-Test kann nicht die Infektiosität des positiven Menschen beweisen.

Das US-Amerikanische CDC formuliert in seinen Vorgaben für die Interpretation des PCR-Tests das Folgende: „Detection of viral RNA may not indicate the presence of infectious virus or that 2019-nCoV is the causative agent for clinical symptoms“ (Übersetzung: „Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus oder darauf hin, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“).

Das Eidgenössische Departement des Inneren EDI / Bundesamt für Gesundheit BAG führte in seiner Ursprungsversion des „Merkblatts zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz“ aus: „Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.“ In einer überarbeiteten Fassung, die das gleiche Datum trägt, aber später erstellt worden war (Erstellungsdatum: 25.05.), wurde die wissenschaftlich korrekte Beschreibung ersetzt durch den Satz: „Durch den direkten Nachweis von viraler Nukleinsäure in einem Nasen-Rachenabstrich kann bei Patienten mit COVID-19 kompatiblen Symptomen auf eine SARS-CoV-2 Infektion geschlossen werden.“ Die Änderung ist kein Widerspruch zur Ursprungsfassung, vermittelt aber bei oberflächlicher Lesart etwas anderes und suggeriert eine Aussagekraft des Tests, die ihm nicht eigen ist. „Kann geschlossen werden,“ ist eben keine klare Formulierung, welche einen Beweis oder Nachweis impliziert. 

*Quelle: https://laufpass.com/gesellschaft/das-evidenz-fiasko/

Originalbeitrag: https://laufpass.com/gesellschaft/die-drosten-pcr-pandemie/