Für Österreich(er) … Genesene oder Menschen mit Antikörper können niemanden anstecken – Verordnungen sind auf sie nicht anzuwenden

Sensationsurteil in Wien: Für Genesene ist die Pandemie vorbei!

Symbolbild Freepik 2. Februar 2022

Inhalt

  1. Der Verfassung verpflichtet
  2. Urteil beim Verwaltungsgericht nach Beschwerde
  3. Keine epidemiologische Gefahr
  4. Bedenken an der Anwendbarkeit der Norm
  5. Beschwerdegründe
  6. Verordnungen sind rechtswidrig, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen
  7. Keine Anwendung der Verordnungen

Das Landesverwaltungsgericht Wien kam, wie Wochenblick erfuhr, zu einem sensationellen Urteil. Es könnte eine entscheidende Wende im Corona-Kurs einläuten. Genesene und Menschen, die einen Antikörpernachweis erbringen können, tragen demnach nicht zur Verbreitung von Covid-19 bei. Genau bedeutet das, dass die Verordnungen, die aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes erlassen wurden, auf Genesene und Menschen mit Antikörpernachweis nicht anzuwenden sind. Für sie ist die Pandemie somit zu Ende!

Der Verfassung verpflichtet

Sollte dieses Urteil der Richtigkeit entsprechen, wovon auszugehen ist, wagt ein mutiger Richter oder eine mutige Richterin dem Mückstein-Verordnungs-Wahnsinn entgegenzutreten. Ein Richter oder eine Richterin, die ihre Aufgabe erfüllen und sich der österreichischen Verfassung, der Gesetze und der Wahrheit verpflichtet sehen. Was für eine Wohltat einer Zeit, in der Recht haben überhaupt nichts mehr mit Recht bekommen zu tun hat. Eine Zeit, in der die österreichische Verfassung und die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Auf der Plattform “Neue Wahrheit.at” teilte der Blogbetreiber Jürgen Lessner dieses Sensationsurteil und die Erläuterungen dazu.

Urteil beim Verwaltungsgericht nach Beschwerde

Kurz zur Vorgeschichte, wie es zu diesem bahnbrechenden Urteil kam: Ein Demo-Teilnehmer wurde wegen Nichtragens einer Maske bereits im Jänner 2021 angezeigt. Mit einem Nachweis über neutralisierende Antikörper entschied er sich zu einer Beschwerde. Nach dem Einbringen einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis kam es nun zu einer ordentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Wien im Jänner 2022. Nun fand die Verhandlung statt. Das Verfahren wegen Nichtragens einer Maske wurde eingestellt. Mehrere Wochenblick-Anfragen beim Verwaltungsgericht Wien wurden bisher noch nicht beantwortet. Man wisse jedoch um welches Urteil es sich handle, so die erste Auskunft.

Keine epidemiologische Gefahr

Dieses Urteil ist wirklich bahnbrechend und die Begründung eine Sensation: “Es kann dem Vorbringen des Beschwerdeführers, dass der Zweck der entsprechenden Regelungen in der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 Infektionen gelegen ist, und aufgrund des Genesungsnachweises keine epidemiologische Gefahr ausgegangen ist, nicht vollständig entgegengetreten werden.”

Weiterlesen im Originalbeitrag: https://www.wochenblick.at/allgemein/sensationsurteil-in-wien-fuer-genesene-ist-die-pandemie-vorbei/


Dietrich, Dirk https://t.me/DDDDoffiziell

@torsten_apitz, [29.01.2022 18:01]
[Weitergeleitet aus Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier]
❗️Der VfGH in Österreich macht ernst❗️

Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat offenbar ein Verfahren eingeleitet und u.a. dem Gesundheitsminister grundlegende Fragen gestellt, die er bis zum 18. Februar beantworten muss.

Es werden Fragen zu grundlegende Fragen zu Coronatoten, FFP2-Masken, Bettenauslastung in Spitälern und Übersterblichkeit gestellt.

Alles Fragen, die wir kritische Juristen bereits von Beginn an hatten.

Das ist ein juristischer Hammer, der in Deutschland und seiner bisher nahezu untätigen Justiz schlicht undenkbar ist.

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier

@torsten_apitz, [29.01.2022 20:22]