In Bayern fällt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ab 10. Dezember weg.

Wo muss ich noch Maske tragen?

Wo aktuell in Bayern noch FFP2-Maskenpflicht gilt und wo eine OP-Maske ausreicht. Und was für Fern- und Flugverkehr gilt. Außerdem: Wann man im Bus in Bayern keine Maske mehr braucht.

Stand: 06.12.2022 | Bildnachweis

Eine Frau sitzt in einem Zug und trägt eine FFP2-Maske | Bild: mauritius images

Maskenpflicht

In Bayern fällt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ab 10. Dezember weg. Zur Begründung hieß es: Diese sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen. Das Tragen einer Maske in Bus, Straßenbahn oder S-Bahn solle dann nur noch empfohlen werden. Bayern ist das erste Bundesland, in dem die Maskenpflicht im ÖPNV abgeschafft wird.

FFP2-Masken müssen dann nur noch in Fernzügen und Fernbussen, Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen getragen werden. In Flugzeugen dagegen gilt keine Maskenpflicht mehr.

FFP2 Masken – medizinische Masken

Aktuell gilt in Bayern noch bis zum 9. Dezember im ÖPNV die Pflicht, mindestens eine medizinische, eine sogenannte OP-Maske, zu tragen.

Auch in „Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung folgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten“ genügt derzeit eine medizinische Maske für Betreiber und Beschäftigte.

Für Besucher und Patienten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und Dialyse-Einrichtungen besteht eine FFP2-Maskenpflicht.

Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit diesen Regeln gilt noch bis 9. Dezember.

Originalbeitrag: https://www.br.de/radio/bayern1/maskenpflicht-bayern-100.html