Verfügung zu den neuen FB Regeln … zum Kopieren

AB MORGEN DEM 4.1.2021 GELTEN DIE NEUEN FB REGELN – DAHER VERFÜGE ICH HIER:

Ich erteile Facebook oder irgendwelchen mit Facebook verbundenen Organisationen/Personen das Verbot, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden, sowohl aus der Vergangenheit als auch in der Zukunft.

Mit dieser Erklärung gebe ich Facebook bekannt, dass es strengstens verboten ist, zu kopieren, zu teilen oder sonstige Maßnahmen gegen mich aufgrund der Informationen aus diesem Profil und / oder seines Inhalts vorzugehen.

Die Inhalte dieses Profils sind private und vertrauliche Informationen nur für meine mir angeschlossenen „Freunde“.

Die Verletzung der Privatsphäre ist gesetzlich untersagt. Facebook ist eine öffentliche Einrichtung und unterliegt dem Handelsrecht, weswegen JEDE ZUWIDERHANDLUNG mit einer Geldstrafe i.H. von 500.000 Euro für jeden Fall des Verstoßes sofort fällig wird! –

Mit der unerlaubten Nutzung meiner Informationen stimmen FB sowie seine Erfüllungsgehilfen der Vertragsstrafe bei sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu, eventuell rechtliche Schritte können erst nach Zahlung der Vertragsstrafe rechtswirksam werden, da eine Klageerhebung allein schon aus urheberrechtlichen Gründen sittenwidrig und damit sofort einzustellen sind.

Eine Zuwiderhandlung mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung liegt auch dann vor, wenn Inhalte aus meiner Seite zu rechtlichen Schritten gegen mich angeführt werden, was gleichsam gem. HGB eine Anerkenntnis dieser Verfügung ist.

Diese Individual- und Schutzverfügung ist mit sofortiger Wirkung rechtswirksam, – es zeichnet:

Name, Datum

Bildquelle / Facebook / Freies Handelslogo